1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der Software BeautifyPro zwischen BeautifyPro GmbH, Aspstrasse 8, 8472 Seuzach (nachfolgend «Anbieterin»), und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend «Kundin»).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen der Kundin gelten nur, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Die blosse Kenntnisnahme oder die vorbehaltlose Leistungserbringung gilt nicht als Anerkennung.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbstständige und Institutionen. Ein Vertragsabschluss mit Konsumentinnen und Konsumenten im Sinne des Konsumkreditgesetzes ist nicht vorgesehen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Darstellung von Leistungen und unverbindlichen Preisbeispielen auf der Website ist eine Einladung zur Offertstellung und kein bindendes Angebot.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin eine Bestellung schriftlich oder in Textform bestätigt oder die Leistung freischaltet.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Anbieterin stellt der Kundin die Software BeautifyPro während der Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung bereit. Massgeblich ist ausschliesslich der im individuellen Angebot ausdrücklich als freigegeben aufgeführte Umfang. Die öffentlichen Vorschauen und unverbindlichen Preisbeispiele dienen der Orientierung und sind keine Leistungszusage.
3.2 Im vereinbarten Betrag enthalten sind nur die im Angebot genannten Bausteine, Betriebsleistungen und Updates. Ein Anspruch auf Funktionen, die öffentlich als Vorschau oder als künftig bezeichnet sind, besteht nicht.
3.3 Externe Kanäle und Anbieter – insbesondere SMS und Onlinezahlungen – sind nur enthalten, wenn Provider, Preis, Datenschutz- und Zustell- beziehungsweise Zahlungsbedingungen im Angebot bezeichnet und produktiv freigegeben sind.
3.4 Die Anbieterin darf den Leistungsumfang weiterentwickeln und einzelne Funktionen ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen des Funktionsumfangs werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt; in diesem Fall steht der Kundin ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
4. Einrichtung und Aufschaltgebühr
4.1 Eine allfällige Aufschaltgebühr und die davon gedeckten Leistungen werden im individuellen Angebot ausgewiesen. Datenübernahme, Schulung, Öffnungszeiten und öffentliche Buchungsseiten sind nicht pauschal eingeschlossen.
4.2 Die Beträge auf der Website sind unverbindliche Planungswerte. Verbindlich sind erst der bestätigte Betrag, die Fälligkeit und eine allfällige Erstattungsregel im Angebot.
4.3 Eine Datenübernahme setzt einen vereinbarten Importweg, ein geprüftes Format, die geklärte Rechtsgrundlage sowie eine Abnahme voraus. Ohne diese Angaben schuldet die Anbieterin keinen allgemeinen CSV-, Excel- oder Fremdsystemimport.
5. Nutzungsrecht
5.1 Die Kundin erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
5.2 Sämtliche Rechte an der Software, an ihrer Gestaltung und an der zugehörigen Dokumentation verbleiben bei der Anbieterin. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
5.3 Untersagt sind insbesondere die Weitergabe von Zugängen an Dritte ausserhalb des vereinbarten Nutzerkreises, die Rückentwicklung der Software sowie deren Nutzung zum Aufbau eines Konkurrenzangebots.
6. Mitwirkung und Pflichten der Kundin
6.1 Die Kundin sorgt für zutreffende Stammdaten, für sichere Zugangsdaten und dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden.
6.2 Die Kundin meldet der Anbieterin unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.
6.3 Die Kundin ist dafür verantwortlich, dass die von ihr erfassten Inhalte und Personendaten rechtmässig bearbeitet werden und keine Rechte Dritter verletzen.
6.4 Die Kundin sorgt für die technischen Voraussetzungen auf ihrer Seite, insbesondere für einen Internetzugang und einen aktuellen Browser.
7. Preise und Zahlung
7.1 Sämtliche verbindlichen Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot und verstehen sich, soweit dort nicht anders ausgewiesen, in Schweizer Franken und ohne Mehrwertsteuer. Websitebeträge sind Planungswerte.
7.2 Abrechnungsperiode, Fälligkeit und ein allfälliger Jahresrabatt ergeben sich aus dem Angebot. Der Rechner auf der Website begründet für sich keinen Rabattanspruch.
7.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist gerät die Kundin ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt ist ein Verzugszins von 5 % pro Jahr geschuldet (Art. 104 OR).
7.4 Befindet sich die Kundin trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist mit einer fälligen Zahlung im Verzug, darf die Anbieterin den Zugang zur Software bis zum Zahlungseingang sperren. Die Zahlungspflicht für die Vertragsdauer bleibt bestehen.
7.5 Die Anbieterin kann die Preise auf den Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Änderungen werden mindestens 60 Tage im Voraus mitgeteilt. Die Kundin kann den Vertrag in diesem Fall auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
7.6 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Verfügbarkeit, Wartung und Support
8.1 Die Anbieterin betreibt die Software mit der branchenüblichen Sorgfalt und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent wird ausserhalb einer gesondert vereinbarten Dienstgütevereinbarung nicht zugesichert.
8.2 Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorgängig angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt. Ausserordentliche Eingriffe zur Wahrung der Sicherheit sind jederzeit zulässig.
8.3 Umfang, Kanal und Reaktionsziel eines produktiven Supports werden im Angebot festgelegt. Allgemeine Kontaktanfragen werden während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr) bearbeitet, in der Regel innerhalb eines Arbeitstags.
8.4 Nicht als Unterbruch gelten Einschränkungen, die auf höhere Gewalt, auf Störungen bei Vorleistungserbringern oder auf Umstände im Verantwortungsbereich der Kundin zurückgehen.
9. Daten der Kundin und Datenschutz
9.1 Sämtliche von der Kundin erfassten Daten bleiben deren Daten. Die Anbieterin erwirbt daran keine Rechte über die zur Leistungserbringung notwendige Nutzung hinaus.
9.2 Bezüglich der in der Software erfassten Personendaten ist die Kundin verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes; die Anbieterin ist Auftragsbearbeiterin und bearbeitet die Daten ausschliesslich gemäss den Weisungen der Kundin und im Rahmen dieses Vertrags. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung.
9.3 Sicherungsrhythmus, Aufbewahrung, Wiederherstellung, RTO und RPO werden vor einer Produktivfreigabe für die konkrete Betriebsumgebung festgelegt und geprüft. Ohne entsprechende Betriebsvereinbarung macht diese Ziffer keine pauschale Backupzusage.
9.4 Exportformat, sicherer Übertragungsweg, Bereitstellungs- und Löschfristen werden vor dem Produktivbetrieb im Angebot beziehungsweise in der Auftragsbearbeitungsvereinbarung festgelegt. Ein allgemeiner Self-Service-Export ist derzeit nicht freigegeben.
9.5 Die Anbieterin darf die Kundin nach vorgängiger Zustimmung als Referenz nennen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
10. Gewährleistung
10.1 Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der jeweils geltenden Leistungsbeschreibung entspricht.
10.2 Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die Anbieterin behebt gemeldete Mängel innert angemessener Frist. Gelingt die Behebung eines wesentlichen Mangels auch nach zweimaligem Versuch nicht, kann die Kundin den Vertrag ausserordentlich kündigen.
10.3 Keine Mängel sind Abweichungen, die auf unsachgemässe Nutzung, auf Änderungen durch die Kundin oder auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der Anbieterin zurückgehen.
11. Haftung
11.1 Die Anbieterin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden uneingeschränkt.
11.2 Im Übrigen ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, den die Kundin in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat.
11.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn, für Datenverlust und für Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
11.4 Die Anbieterin haftet nicht für Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 Abs. 2 OR im Rahmen des gesetzlich Zulässigen.
12. Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur zur Vertragserfüllung und geben sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht gilt während der Vertragsdauer und drei Jahre darüber hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die vereinbarte Abrechnungsperiode ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
13.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Abrechnungsmonats kündigen. Bei jährlicher Zahlweise erfolgt die Kündigung auf das Ende der bezahlten Periode.
13.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform; eine E-Mail an info@beautifypro.ch genügt.
13.4 Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Vertragsverletzung, die trotz Abmahnung nicht innert angemessener Frist behoben wird, sowie bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen.
14. Änderungen dieser Bedingungen
14.1 Die Anbieterin kann diese AGB anpassen. Änderungen werden der Kundin mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
14.2 Widerspricht die Kundin nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Im Fall eines Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Kundin darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin auf Dritte übertragen. Die Anbieterin darf den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs übertragen.
15.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder der Textform.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
16.1 Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).
16.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin in 8472 Seuzach. Die Anbieterin ist berechtigt, die Kundin auch an deren Sitz zu belangen.
Stand: 26. August 2026